Vreestyle GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 08.10.2025 für alle neuen Verträge. Für bestehende Verträge gelten die bisherigen Fassungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten bei Einbeziehung für alle Verträge, insbesondere Werk- und Dienstverträge, zwischen VReestyle GmbH, Stadionweg 7/9, 48485 Neuenkirchen („Agentur“) sowie unseren Kunden sofern es sich bei den Kunden um einen Kaufmann, einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend: „Kunden“) handelt.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(3) Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen. Sämtliche Leistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne des § 14 BGB.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungen der Agentur / Geheimhaltung
(1) Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Werbung, dem Produktdesign und Labeling, dem Online-Marketing
und der Verkaufsförderung für das Produkt des Kunden im Bereich Social Media (z. B. Suchmaschinen-Optimierung etc.) sowie dem Webdesign.
(2) Die Tätigkeit der Agentur umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden die Eigen- oder Drittproduktion
des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.
(3) Die Tätigkeit der Agentur umfasst weiterhin die Erstellung einer Homepage nach Kundenwunsch. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Ebenfalls aus der Auftragsbestätigung ergibt sich, ob der Kunde die ausschließlichen Rechte an der Homepage durch einmalige Zahlung gegenüber der Agentur vollständig erwirbt
(„Homepagekauf“) oder ob der Kunde die erstellte Homepage lediglich von der Agentur mietet („Homepagemiete“).
(4) Im Falle des Homepagekaufs erwirbt der Käufer das ausschließliche, weltweite, unwiderrufliche und umfassende Nutzungsrecht an der in Auftrag gegebenen Homepage.
Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass die Performance der Homepage abhängig von der Serverkapazität des Kunden von der Performance, die bei der Agentur präsentiert wird, abweichen kann. Dies stellt keinen von der Agentur zu vertretenden Mangel dar.
(5) Im Falle der Homepagemiete erstellt die Agentur die Homepage nach Wunsch des Kunden, bleibt aber der alleinige Rechteinhaber. Sie vermietet an den Kunden gemäß den Konditionen der separaten Auftragsbestätigung. Die Mindestmietzeit beträgt 12 Monate. Danach kann der Kunde die Homepagemiete nach Ablauf der Mindestmietzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Schriftform gegenüber der Agentur kündigen. Im Falle der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden vollständig mit Ablauf des Kündigungsdatums.
(6) Diese Vertragsgegenstände stellen nur eine generelle Leistungsbeschreibung dar. Konkrete Werbemaßnahmen („Einzelaufträge“) sind jeweils aufgrund eines gesonderten,
schriftlich vereinbarten Auftrags zwischen Kunde und Agentur zu erbringen. In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen bestimmt.
(7) Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung wesentlichen Daten zur Verfügung stellen.
(8) Die rechtliche Prüfung und Beratung zur Konformität der Einzelaufträge mit geltendem Recht, insbesondere Markenrechte, Urheberrecht und sonstige gewerbliche Schutzrechte,
gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsbereich der Agentur. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim Kunden.
(9) Der Kunde hat das Recht, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.
(10) Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
(11) Eine Wartung einer für den Kunden erstellten Homepage ist nur Gegenstand des Leistungsumfangs der Agentur, wenn dazu ein separater, kostenpflichtiger Wartungsvertrag abgeschlossen wird oder ein entsprechendes Angebot angenommen wird.
(12) Abnahme: Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Die Abnahmefrist beträgt 14 Tage. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert die Abnahme nicht wegen eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.
(13) Veröffentlichung: Erfolgt eine Veröffentlichung von Inhalten (z. B. Website, Texte, Bilder oder Videos) nach vorheriger Freigabe durch den Kunden, gilt diese Veröffentlichung als Abnahme.
(14) Hosting: Sofern die Agentur Hosting-Leistungen erbringt, gewährleistet sie eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresmittel, ausgenommen höhere Gewalt oder angekündigte Wartungszeiten.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen seiner Inhalte vorzunehmen. Bei rechtswidrigen oder unzulässigen Inhalten ist die Agentur berechtigt, Daten zu sperren oder zu löschen.
(15) SEO-Marketing: Die Agentur schuldet ausschließlich Maßnahmen, die nach Erfahrung die Sichtbarkeit der Website verbessern können. Ein bestimmtes Ranking oder eine konkrete Platzierung in Suchmaschinen wird nicht geschuldet.
(16) SEA-Kampagnen: Die Agentur schlägt geeignete Keywords vor und setzt freigegebene Kampagnen um. Die rechtliche Prüfung der Keywords (insbesondere Markenrechte) und die finale Freigabe obliegen
dem Kunden. Schaltkosten sind – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden zu tragen.
(17) Wartung & Pflege: Jede von der Agentur erstellte Website wird nach Abnahme in die laufende Wartung überführt. Die Wartung umfasst technische Updates (CMS, Plugins), Sicherheitsupdates, Funktionskontrollen sowie die Behebung technischer Fehler. Nicht Bestandteil sind inhaltliche oder rechtliche Änderungen (Texte, Bilder, Impressum, Datenschutz) oder Designänderungen; diese können separat beauftragt werden. Die Mindestlaufzeit des Wartungsvertrags beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Bei Zahlungsverzug oder Vertragsende bleibt die Website im Eigentum des Kunden, Wartungs- und Supportleistungen entfallen jedoch. Sicherheitsupdates werden regelmäßig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung der Herstellerupdates eingespielt, soweit technisch möglich.
(18) Bei Foto-, Video-, Drohnen- und 3D-Scan-Aufnahmen ist der Kunde verpflichtet, ggf. erforderliche Einwilligungen betroffener Personen (z. B. Mitarbeitende, Besucher, Anwohner) einzuholen. Die Agentur führt Aufnahmen ausschließlich im vereinbarten Rahmen durch und beachtet die geltenden Datenschutz- und Luftverkehrsbestimmungen.
§ 3 Leistungen des Kunden / Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle erforderlichen Daten, Informationen und Materialien zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen notwendig sind.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt. Soweit der Kunde der Agentur gem. Auftrag und/oder Auftragsbestätigung Vorlagen/Informationen oder sonstigen Content zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Für den vom Kunden zur Verfügung gestellten Content schließt die Agentur jegliche Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz oder Arglist, vollumfänglich aus. Die rechtliche Haftung für die eingesetzten Tools und Technologien trägt der Kunde.
(3) Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend. Zusätzlicher Aufwand wird gesondert berechnet.
(4) Korrekturschleifen: Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Anpassungen werden nach Aufwand berechnet.
(5) Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung eines mit dem Einzelauftrag der Agentur evtl. verbundenen Kostenvoranschlags.
§ 4 Vergütung der Agentur, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung wird individuell im Einzelauftrag vereinbart.
(2) Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.
(3) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden in den Einzelaufträgen nicht generell ausgewiesen. Falls solche Gebühren anfallen, sind diese vom Kunden zu tragen.
(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nicht berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
(5) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
(6) Die Honorarrechnungen sind fällig und ohne Abschlag zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(7) Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum der Agentur. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, den Zugriff auf die Website bis zum Zahlungseingang vorübergehend zu deaktivieren.§ 5 Markennutzung
(8) Die Agentur ist generell berechtigt, zwecks Beispiel- und Portfolioaufbaus, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden. Wünscht der Kunde dies nicht, muss er schriftlich der Nutzung widersprechen.
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Die Agentur räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter dem jeweiligen Einzelauftrag erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
(2) Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der von der Agentur erstellten, insbesondere der urheberrechtlichen geschützten Leistungen ist ohne eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Agentur unzulässig. Ausgenommen davon sind solche Bearbeitungen, die nach dem Urhebergesetz (UrhG) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig sind.
(3) Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.
(4) Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich zur Nennung der Agentur als Urheber auf der Homepage. Im Falle von der Agentur genehmigter Umgestaltungen der Homepage durch den Kunden (§ 6 Abs. 2) wird die Agentur dem Kunden mitteilen, ob sie weiterhin als Urheber genannt werden will oder nicht. Der Kunde ist an die Entscheidung der Agentur gebunden.
(6) Der Kunde ist zur unbeschränkten Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte berechtigt; eine Verpflichtung zur Auswertung des Werbematerials besteht nicht.
(7) Die Einräumung und Übertragung der in diesem Paragraphen genannten Rechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung behält sich die Agentur alle Rechte an den Leistungen vor.
§ 7 Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus § 7 Ziffer (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Ausschluss der Informationspflicht gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind
Ist der Besteller kein Verbraucher wird die Informationspflicht des Anbieters nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB, nach denen der Unternehmer verpflichtet wäre dem Kunden 1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann; 2. die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen und 3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen, ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 9 Einsatz von KI-gestützten Technologien
Zur Optimierung unserer Dienstleistungen setzen wir KI-gestützte Technologien (z. B. ChatGPT) ein, um bei der Texterstellung, Datenanalyse und anderen Prozessen zu unterstützen. Dabei werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Die generierten Inhalte werden von unseren Experten überprüft und angepasst. Dennoch können KI-generierte Inhalte fehlerhaft sein, weshalb eine manuelle Prüfung durch den Kunden erforderlich ist. Der Kunde erkennt an, dass durch den Einsatz von KI-gestützten Technologien die Verarbeitung bestimmter nicht-personenbezogener Daten erfolgen kann. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet nicht statt.
Die Agentur stellt sicher, dass KI-gestützt erstellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und dass die Übertragung der hieraus entstehenden Nutzungsrechte rechtlich zulässig ist. Sofern eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten besteht, wird diese eingehalten. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO erfolgt nur, wenn dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
§ 10 Inhalte-Moderation gemäß Digital Services Act (DSA)
(1) Die VReestyle GmbH betreibt im Rahmen ihrer Dienstleistungen Online-Angebote und Systeme, über die Nutzer oder Kunden Inhalte übermitteln oder veröffentlichen können (z. B. Texte, Bilder, Videos, Daten oder Kommentare).
(2) VReestyle verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten im Sinne des Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act – DSA) unverzüglich tätig zu werden und diese Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.
(3) Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstoßen, etwa Inhalte, die beleidigend, diskriminierend, urheberrechtsverletzend, verleumderisch oder volksverhetzend sind.
(4) Nutzer oder Dritte können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über das Kontaktformular unter
https://vreestyle.de/meldung-dsa oder per E-Mail an melden.
(5) Nach Eingang einer Meldung prüft VReestyle die gemeldeten Inhalte unverzüglich und informiert die meldende Person über das Ergebnis der Prüfung und etwaige ergriffene Maßnahmen.
(6) VReestyle dokumentiert alle Meldungen, Prüfungen und Entscheidungen gemäß den Vorgaben des Digital Services Act.
(7) Die weiteren datenschutzrechtlichen Informationen zur Verarbeitung von Meldungen finden sich in der Datenschutzerklärung vreestyle.de/datenschutz/.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuenkirchen, Kreis Steinfurt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungsrecht: Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderung, geänderte Rechtsprechung oder Marktbedingungen) mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu ändern. Bestandskunden werden per E-Mail informiert. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als angenommen.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Widersprüche, Zustimmungen) können auch per E-Mail abgegeben werden, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
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