AGB's

Unsere Vertragsbedingungen im Detail!

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten bei Einbeziehung für alle Verträge, insbesondere Werk- und Dienstverträge, zwischen VReestyle GmbH, Stadionweg 7/9, 48485 Neuenkirchen („Agentur“) sowie unseren Kunden sofern es sich bei den Kunden um einen Kaufmann, einen Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend: „Kunden“) handelt.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und werden insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Leistungen der Agentur/ Geheimhaltung

(1) Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit der Werbung, dem Produktdesign und –labelling, dem Online-Marketing und der Verkaufsförderung für das Produkt des Kunden im Bereich Social Media (z. B. Suchmaschinenoptimierung etc.) sowie dem Web-Design auch unter Einbindung .

(2) Die Tätigkeit der Agentur umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden die Eigen oder Drittproduktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

(3) Die Tätigkeit der Agentur umfasst weiterhin die Erstellung einer Homepage nach Kundenwunsch. Der genaue Inhalt ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Ebenfalls aus der Auftragsbestätigung ergibt sich, ob der Kunde die ausschließlichen Rechte an der Homepage durch einmalige Zahlung gegenüber der Agentur vollständig erwirbt („Homepagekauf“) oder ob der Kunde die erstellte Homepage lediglich von der Agentur mietet („Homepagemiete“). In beiden Fällen kann die Agentur im Rahmen der Erstellung der Homepages sog. „Affiliate-Links“ verwenden. Sie wird dies dem Kunden gegenüber im Einzelfall angeben.

(4) Im Falle des Homepagekaufs erwirbt der Käufer das ausschließliche, weltweite, unwiderrufliche und umfassende Nutzungsrecht an der in Auftrag gegebenen Homepage. Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass die Performance der Homepage abhängig von der Serverkapazität des Kunden von der Performance, die bei der Agentur präsentiert wird, abweichen kann. Dies stellt keinen von der Agentur zu vertretenden Mangel der Homepage dar.

(5) Im Falle der Homepagemiete erstellt die Agentur die Homepage nach Wunsch des Kunden, bleibt aber der alleinige Rechteinhaber. Sie vermiete an den Kunden gemäß den Konditionen der separaten Auftragsbestätigung. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate. Danach kann der Kunde die Homepagemiete jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Schriftform gegenüber der Agenturkündigen. Im Falle der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden vollständig und mit Ablauf des Kündigungsdatums.

(6) Diese Vertragsgegenstände stellen nur eine generelle Leistungsbeschreibung dar. Konkrete Werbemaßnahmen („Einzelaufträge“) sind in Gemäßheit mit diesen AGB jeweils aufgrund eines gesonderten, schriftlich vereinbarten Auftrags zwischen Kunden und Agentur zu erbringen.

In den jeweiligen Einzelaufträgen werden die durch die Agentur jeweils zu erbringenden Leistungen im Einzelnen ausführlich bestimmt.

(7) Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der Agentur wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

(8) Die rechtliche Prüfung und Beratung zur Konformität der Einzelaufträge mit geltendem Recht, insbesondere Markenrechte, Urheberrecht und sonstige gewerbliche Schutzrechte gehört grundsätzlich nicht zum Leistungsbereich der Agentur. Die Verantwortlichkeit für die Konformität des Einzelauftrags sowie dessen Arbeitsergebnissen mit geltendem Recht (insbesondere Markenrecht, Urheberrecht und sonstigen gewerblichen Schutzrechten) liegt daher grundsätzlich beim Kunden.

(9) Der Kunde hat das Recht, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen. Im Einzelauftrag kann die Vermittlung einer rechtlichen Beratung in diesem Bereich durch die Agentur vereinbart werden.

(10) Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

(11) Eine Wartung einer für den Kunden erstellten Homepage ist nur Gegenstand des Leistungsumfangs der Agentur, wenn dazu ein separater, kostenpflichtiger Wartungsvertrag zwischen Kunde und Agentur abgeschlossen wird.

§ 3 Leistungen des Kunden/ Mitwirkungspflichten/ Gestaltung der Zusammenarbeit

(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit der Kunde der Agentur gem. Auftrag und/oder Auftragsbestätigung Vorlagen/Informationen oder sonstigen Contentzur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist. Für den vom Kunden zur Verfügung gestellten Content schließt die Agentur jegliche Haftung, mit Ausnahme von Vorsatz oder Arglist, vollumfänglich aus.

(3) Vor der Erbringung von Einzelaufträgen im Sinne des § 2 Ziffer (3) ist die Agentur verpflichtet dem Kunden einen detaillierten schriftlichen Vorschlag, der insbesondere auch einen Kostenplan enthält, für die Erbringung der Leistungen zu unterbreiten. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Einzelauftrag zur Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gemäß § 2 Ziffern (1) und (2) mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.

(4) Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese schriftlich durch Gegenzeichnung des Kunden angenommen werden.

(5) Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung eines mit dem Einzelauftrag der Agentur evtl. verbundenen Kostenvoranschlags.

§ 4 Vergütung der Agentur, Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung wird individuell im Einzelauftrag vereinbart.

(2) Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.

(3) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden in den Einzelaufträgen ausgewiesen und unter den dort genannten Voraussetzungen vom Kunden getragen.

(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden werden nicht berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.

(5) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

(6) Die Honorarrechnungen sind fällig und ohne Abschlag zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(7) Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Rechnung Eigentum der Agentur.

§ 5 Markennutzung

Die Agentur ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden außerhalb der schriftlich erteilten Einzelaufträge in irgendeiner Form zu verwenden.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Agentur räumt dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter dem jeweiligen Einzelauftrag erbrachten Leistungen einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen frei von Rechten Dritter zur ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.

(2) Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der von der Agentur erstellten, insbesondere der urheberrechtlichen geschützten Leistungen ist ohne eine entsprechende schriftliche Genehmigung der Agentur unzulässig. Ausgenommen davon sind solche Bearbeitungen, die nach dem Urhebergesetz (UrhG) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig sind.

(3) Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags und der Auftragserteilungen nötig sind, zu nehmen.

(4) Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich zur Nennung der Agentur als Urheber auf der Homepage. Im Falle von der Agentur genehmigter Umgestaltungen der Homepage durch den Kunden (§ 6 Abs. 2) wird die Agentur dem Kunden mitteilen, ob sie weiterhin als Urheber genannt werden will oder nicht. Der Kunde ist an die Entscheidung der Agentur gebunden.  

(6) Der Kunde ist zur unbeschränkten Übertragung der eingeräumten Rechte auf Dritte berechtigt; eine Verpflichtung zur Auswertung des Werbematerials besteht nicht.

§ 7 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus § 7 Ziffer (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Ausschluss der Informationspflicht gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind

Ist der Besteller kein Verbraucher wird die Informationspflicht des Anbieters nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB, nach denen der Unternehmer verpflichtet wäre dem Kunden 1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann; 2. die in Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen und 3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen, ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuenkirchen, Kreis Steinfurt, Deutschland, es sei denn, es besteht ein gesetzlich zwingender, ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

(3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.